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Die Höchstanzahl von Personen versteht sich einschließlich Babys und darf nicht überschritten werden.
In der Hausbeschreibung des Ferienhauses wird die Anzahl der Personen angegeben, die sich darin aufhalten dürfen. Dabei handelt es sich um die maximal zulässige Anzahl.
Aus Sicherheitsgründen, insbesondere im Brandfalle, ist die Einhaltung der maximalen Personenanzahl des Ferienhauses unabdinglich. Mit anderen Worten: es ist untersagt, die angegebene Höchstanzahl von Personen zu überschreiten, auch wenn es sich dabei um ein Baby oder ein Kleinkind handeln sollte.
Diese Regel gilt auch dann, wenn das Kind in Ihrem Bett schläft oder in einem von Ihnen selbst mitgebrachten Bett.
Unsere Empfehlung
Geben Sie bei Ihrer Suche die Gesamtanzahl der Reiseteilnehmer genau an, um sich ausschließlich die übereinstimmenden Ferienhäuser anzeigen zu lassen.
Sonderschließungen : mittwoch 25 dezember mittwoch 01 january
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